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Informationen zur Pflegeversicherung  
Die Pflegekassen und die Sozialämter stellen allen Versicherten mit einer Pflegestufe Gelder für die Tagespflege bereit, ohne dass die anderen Leistungen davon berührt werden.

Zusätzlich können auch die Gelder der Verhinderungspflege für die Inanspruch- nahme der Tagespflege eingesetzt wer- den. Die Beträge für die Kurzzeitpflege bleiben weiterhin für einen Heimaufent- halt bestehen.

Die Pflegeversicherung trägt die Kosten für die Pflege und Betreuung sowie die Fahrtkosten.

Versicherte, die in Ihrer Alltagskompe- tenz eingeschränkt sind und 100 € oder 200 € (§ 45b) monatlich von den Kassen für Betreuung erhalten, können auch diese Gelder für die Tagespflege nutzen.
Unterkunft und Verpflegung sind von dem Versicherten selbst zu tragen. Aber auch hierfür können die Betreuungsgelder nach § 45b eingesetzt werden.

Es kann davon ausgegangen werden, dass bei:

• Pflegestufe I
• Pflegestufe II
• Pflegestufe III
1 mal wöchentlich,
2 mal wöchentlich,
3 mal wöchentlich,

der Besuch der Tagespflegeeinrichtung durch die Kassen finanziert wird.

Bei Interesse, wird Ihnen gern die Leitung der Tagespflege, Frau Schönleiter, ein auf Sie individuell zugeschnittenes Angebot erstellen und ebenso die entsprechenden Anträge bei den Kassen stellen.



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